Die Ergebnisse der Studie nutzt die Senatsverwaltung, in Zusammenarbeit mit den Berliner Bezirken, vor allem, um einen bedarfsgerechten und an den Zielen der Verkehrswende ausgerichteten Ladeinfrastrukturausbau im öffentlichen Raum herbeizuführen. Ferner werden die Ergebnisse dafür genutzt, unter Federführung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und zusammen mit der Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) eine Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur für Berlin zu erarbeiten. Hierbei wird gemeinsam mit dem öffentlichen Raum auch der private Grund betrachtet. Das Errichtungskonzept für den öffentlichen Raum wurde bereits Ende 2021 finalisiert, da es für die Koordination der Aktivitäten der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH und der dritten Ladeinfrastrukturbetreiber hinreichender Planungsgrundlagen bedurfte. Der vorliegende Planungsansatz wurde auf Grundlage der Vorgaben im
Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln), der Ergebnisse der Studie „Elektromobilität Berlin 2025+“, der seit Ende 2021 überarbeiteten Fassung der
Ladesäulenverordnung (LSV) sowie der in 2024 in Kraft tretenden Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) der Europäischen Kommission entwickelt. Auf Grundlage der Studie der Senatsverwaltung konnten für jeden der knapp 450 LOR-Planungsräume im Stadtgebiet zukünftige Ladebedarfe und Aufbaupfade abgeleitet werden. Dabei fußt die Errichtungsplanung auf drei Säulen:
- Die Beauftragung der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH in 2021 die 1.000 errichteten Ladepunkte zu übernehmen und bis 2030 weitere 1.815 AC- und DC-Ladepunkte sowie bis zu 200 Schnellladepunkte zu errichten. Über diese Säule soll eine auf den zukünftigen Bedarf ausgerichtete flächendeckende Grundversorgung im Stadtgebiet ermöglicht werden. Dabei geht es vor allem auch darum, verstärkt in den städtischen Randbereichen aktiv zu sein.
- Mit der Überarbeitung des Berliner Modells können bis 2030 zusätzlich zu den bestehenden 200 Ladepunkten vorerst auch weitere 1.360 Ladepunkte von privaten Betreibern errichtet werden. Um auch eine Errichtung in den Außenbezirken anzuregen, wurden bezirkliche Maximalkontingente eingerichtet, welche sehr gut angenommen wurden. Hierbei nutzen Dritte Betreiber verschiedene Methoden, bestehende Nachfrage zu erfassen. Somit können sie sich näher an aktuellen Marktbedarfen ausrichten, wohingegen die städtische Planung eher langfristig angelegt ist und auf eine flächendeckende Versorgung abzielt.
- Eine weitere Säule bestand aus der Errichtung von über 800 Laternenladepunkten bis Ende 2023. Die Errichtung der Laternenlader erfolgte durch das Unternehmen Ubitricity GmbH im Auftrag des Landes Berlin und wurde im Rahmen des Forschungsprojektes ElMobile vom Bund gefördert. Gegenwärtig wird das Netz optimiert und es wird eine schrittweise Markierung und Beschilderung der Ladeplätze vorbereitet.
Somit wurde ein zielführender Ansatz gefunden, der mit dem Ausbau der Normalladeinfrastruktur sowohl dem netzdienlichen Laden und der möglichst umfassenden Nutzung fluktuierend eingespeisten Grünstroms über das normale Laden, als auch dem Bedürfnis nach schnellem Laden und einer geringeren Flächeninanspruchnahme Rechnung trägt.
Ferner wurden die Abläufe des Prüf- und Genehmigungsverfahrens überarbeitet und verschlankt, sodass Planungen mit den Berliner Bezirken und dem Stromnetzbetreiber frühzeitig abgestimmt werden können.
Für dritte Betreiber wurde ebenfalls ein transparentes Verfahren erarbeitet, mit dem schon früh ersichtlich ist, wo im Stadtgebiet eine Errichtung perspektivisch möglich ist. Zudem kann durch das Verfahren vermieden werden, dass mehrere Betreiber Anträge für den Ladeinfrastrukturaufbau jeweils an denselben Standorten einreichen.
Weitere wichtige Anhaltspunkte für die Weiterentwicklung des öffentlich zugänglichen Berliner Ladepunktnetzes erarbeitet die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemeinsam mit ihren Partner*innen im Rahmen von Forschungsprojekten.